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Hegerichtlinien

Kriterien für die Hege und Bejagung
des Schalenwildes – Rotwild

Rotwild

AK Alter Abschussanteil ♂ Abschussanteil ♀ Geweihgewicht  Geweihtyp Mindestanforderungen
0 Kälber 35-40 % 40%
1 1 10-20 % 10 % Spießer: Spießlänge Lauscherhöhe
Bastgeweihe im Juni und Juli = 5 cm
2 20 - 30 % 50 % 2 kg Achter: Gabelendenlängen 7 cm je Ende beidseitig
3+4 2,75 kg Zehner: beidseitige Krone 
Kronenendenlänge 7 cm je Ende
3 5 0 - 20 % 3 kg Zehner: beidseitige Krone
Kronenendenlänge 7cm je Ende
6+7 4,5 kg Zwölfer: beidseitige Krone
Kronenendenlänge 10 cm je Ende
8+9 5,5 kg Zwölfer: beidseitige Krone mit je 4 Enden
Kronenendenlänge 10 cm je Ende
4 ab 10 0 - 20 % 5,5 kg Vierzehner: beidseitige Krone mit je 4 Enden
Kronenendenlänge 10 cm je Ende

Unabhängig vom Altersplan sind zu erlegen:

  • ab dem 01.08. alle Spießer mit <10 cm Spießerlänge

  • Schmaltiere unter 40 kg Erlegungsgewicht

  • Übererfüllung in der AK 1 sind in der AK 0 auszugleichen. Die Schmaltiere unter 40 kg sind mit dem gesamten Wildkörper dem Sachverständigen vorzustellen
  • Hirsche mit fehlender, aber nicht abgebrochener Aug- oder Mittelsprosse

  • Hirsche mit Geweihabnormitäten

  • als Hegeabschuss gelten kümmerndes und sichtbar schwerkrankes Wild und überalte Hirsche (Alter >16, Geweihgewicht < 5,5 kg, zurückgesetzt)

    30 Abs. 10 LJagdG Bbg. (Meldepflicht) bleibt unbenommen

Weitere wichtige Vorgaben:

  • In der AK 0–2 dürfen max. 80 % der Hirsche erlegt werden.

  • freiwillige Abschussbeschränkung bei Spießer, offen ab 1. Juli
  • In der AK 3+4 dürfen nur 50% des Abschusses in der Güteklasse 1a (mindestens Vierzehnender mit beidseitiger Krone) erlegt werden,

    bei ungraden Abschusszahlen muss der Ausgleich im darauffolgendem Jahr erfolgen.

Bestands- & Abschussplanung:

  • Zielbestand: ist örtlich festzulegen und sollte sich zwischen 1,0 und 2,5 Stücken Rotwild je 100 ha Rotwildbezugsfläche bewegen

  • Zielalter: Hirsche 12 Jahre, Kahlwild 10 Jahre
  • GV: 1:1
  • Zuwachs: ca. 75 % des durchschnittlich festgestellten weiblichen Wildes

  • Abschussverhältnis (GV): von 40:60 bis 50:50 (abhängig vom erreichten GV)